Die
Ausschlusskriterien


Am Anfang des Analyseprozesses wird aufgrund von definierten Ausschlusskriterien eine Vorselektion vorgenommen. Dabei werden diejenigen Unternehmen isoliert, deren Tätigkeiten oder deren Verhalten unter dem ethischen Gesichtspunkt derart negativ beurteilt werden, dass ihre Titel für die Aufnahme in die nachhaltigen Fonds nicht in Frage kommen. Die Anzahl der Ausschlusskriterien und deren Anwendung und Interpretation unterscheidet sich bei den einzelnen Fondsanbietern zum Teil erheblich.

Die gängigsten Ausschlusskriterien sind die Tätigkeit oder das Erzielen eines Umsatzes in den Bereichen Alkohol, Automobil, Flugzeug, Kernenergie, Atomkraft, Chlor- und Agrochemikalien, Pornografie, Rüstung, Waffen, Spielgewerbe und Tabak sowie Biopiraterie und Gentechnik in der Landwirtschaft. Folgende Verhalten werden nicht toleriert: Beziehung zu Gewaltregime, Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei, Korruption, Geldwäscherei, Drogengeschäfte sowie der Verstoss gegen Menschenrechte.

Bei den Ausschlusskriterien haben sich zwei Gruppen gebildet. Die eine, welche strenge Ausschlusskriterien praktiziert, die andere, welche minimale Kriterien definiert hat. Die Ausschlusskriterien zeigen zudem auf, wie der Begriff Nachhaltigkeit von den Fondsanbietern verstanden wird. Die einen vertreten den Standpunkt, nachhaltiges Wirtschaften sei in allen Branchen möglich, die anderen gehen davon aus, dass gewisse Sektoren per se nicht nachhaltig sein können.