Die
Ausschlusskriterien
Am Anfang des Analyseprozesses wird aufgrund von
definierten Ausschlusskriterien eine Vorselektion vorgenommen. Dabei werden
diejenigen Unternehmen isoliert, deren Tätigkeiten oder deren Verhalten
unter dem ethischen Gesichtspunkt derart negativ beurteilt werden, dass ihre
Titel für die Aufnahme in die nachhaltigen Fonds nicht in Frage kommen. Die
Anzahl der Ausschlusskriterien und deren Anwendung und Interpretation
unterscheidet sich bei den einzelnen Fondsanbietern zum Teil erheblich.
Die
gängigsten Ausschlusskriterien sind die Tätigkeit oder das Erzielen eines
Umsatzes in den Bereichen Alkohol, Automobil, Flugzeug, Kernenergie,
Atomkraft, Chlor- und Agrochemikalien, Pornografie, Rüstung, Waffen,
Spielgewerbe und Tabak sowie Biopiraterie und Gentechnik in der
Landwirtschaft. Folgende Verhalten werden nicht toleriert: Beziehung zu
Gewaltregime, Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei, Korruption,
Geldwäscherei, Drogengeschäfte sowie der Verstoss gegen Menschenrechte.
Bei den
Ausschlusskriterien haben sich zwei Gruppen gebildet. Die eine, welche
strenge Ausschlusskriterien praktiziert, die andere, welche minimale
Kriterien definiert hat. Die Ausschlusskriterien zeigen zudem auf, wie der
Begriff Nachhaltigkeit von den Fondsanbietern verstanden wird. Die einen
vertreten den Standpunkt, nachhaltiges Wirtschaften sei in allen Branchen
möglich, die anderen gehen davon aus, dass gewisse Sektoren per se nicht
nachhaltig sein können.

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