Beurteilung der einzelnen Dimensionen


Ökologische & soziale Dimension

Die Auswahl und die Bewertung der ökologischen und sozialen Kriterien sind entscheidend für die Qualität eines Anlagefonds. Der Fondmanager kann die Qualität seines Fonds gegenüber dem Markt aber nur signalisieren, wenn er völlige Transparenz in sein Anlageprodukt hineinbringen kann.[1]

Was für Kriterien sollten von den Unternehmen, die nachhaltige Fonds emittieren, untersucht werden? Die Idee hinter dieser Kriterienauswahl ist, dass nachhaltiges Wirtschaften v.a. in diesen Bereichen gemessen werden kann.

Folgende Kriterien können als Oberbegriffe gemeinsam für die ökologische und die soziale Dimension betrachtet und wie folgt umschrieben werden:

Verankerung in Leitbild/Strategie

Nachhaltigkeit ist ein strategisches Thema, welches in Leitbild, Strategie und Zielen verankert werden sollte, damit es auf jeder Stufe einer Unternehmung gelebt wird.

Ansiedlung auf höchster Führungsebene

Neben der Verankerung in den Richtlinien ist von höchster Wichtigkeit, dass die Nachhaltigkeit auf höchster Führungsebene vorgelebt wird, damit der Umsetzungswille auch auf jeder Stufe einer Unternehmung glaubwürdig vertreten werden kann.

Berichterstattung

Ein Unternehmen soll über Aktivitäten, welche die Nachhaltigkeit tangieren, berichten. Im Bereich der ökologischen Dimension wird der Umweltbericht, in der sozialen Dimension der Sozialbericht immer öfters als Publikationsinstrument verwendet.

Zuständigkeit für Umwelt- und Sozialbelange

Hier stellt sich die Frage, ob ein Unternehmen sich wirklich ernsthaft mit der Nachhaltigkeit befasst. Um dies zu tun, muss die Zuständigkeit klar geregelt sein, und es muss, je nach Grösse der Unternehmung, sogar eine eigens dafür geschaffene Stelle bestehen.

Schonen der Ressourcen

Um die Umwelt für die zukünftigen Generationen so zu erhalten, wie sie für die gegenwärtigen zur Verfügung steht, muss schonend mit dem natürlichen Kapital umgegangen werden. Hier soll auch der Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Menschen verstanden werden.

Anspruchsgruppen (Stakeholder) in eigene Handlung einbeziehen

Die Nachhaltigkeitsdefinition setzt das Ziel, den Erwartungen der Stakeholders gerecht zu werden. Darunter sind alle Anspruchsgruppen eingereiht, so unter anderen die Umwelt wie auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen.

Managementsystem

Um jeden möglichen Zusammenhang zwischen dem eigenen Handeln und der Umwelt zu kontrollieren und auf mögliche Auswirkungen vorbereitet zu sein, muss ein Managementsystem bestehen. Damit sämtliche Stakeholder zufriedengestellt sowie die Auswirkung der Handlungen eines Unternehmens antizipiert werden können, ist auch in der sozialen Dimension ein Managementsystem notwendig. Im ökologischen Bereich spricht man von einem Umweltmanagementsystem, im sozialen Bereich von einem Sozialmanagementsystem.

Investitionen

Darunter können Unterstützungsbeiträge an Umweltorganisationen, Finanzierung von Renaturierungsprojekten oder eigens durchgeführte umweltfördernde Projekte durch eine Unternehmung subsumiert werden. Unter den Investitionen in die Gesellschaft sind sehr unterschiedliche Massnahmen möglich. In erster Linie stehen die Investitionen in die Personalförderung. Damit wird insbesondere mittels Weiterbildungsunterstützung dem Anspruch bezüglich der Entwicklung der Menschen sowie der Gewährleistung von Bildung für jeden Rechnung getragen. Weiter können hier Massnahmen im Sinne von Sozialplänen oder Aktivitäten zur Motivationsförderung erwähnt werden.

Wahrung einzelner Werte

Im Sinne der Wahrung einzelner Werte spricht man oft von der Erhaltung der Naturräume und der Artenvielfalt aus. Hier stellt sich die Frage, inwiefern ein Unternehmen die Aspekte in seinen Handlungen berücksichtigt, oder ob es sogar selbst Massnahmen in diesem Bereich trifft. Besonders bedeutungsvolle Werte der Gesellschaft sind die Individualität des Einzelnen und seine Rechte auf Chancengleichheit, Rechtsgleichheit sowie auf Solidarität.

 

Anhand der durch die Fondsanbieter untersuchten Anzahl der oben genannten Kriterien wird der Fonds in der ökologischen und sozialen Dimension entsprechend eingestuft.

1 bis 3 Kriterien erfüllt             è           Stufe 1

4 bis 6 Kriterien erfüllt             è           Stufe 2

7 bis 9 Kriterien erfüllt             è           Stufe 3

 

Die Beurteilung der einzelnen Dimensionen beruht auf der Frage, wie viele dieser Kriterien von den Unternehmen (oftmals Banken), welche nachhaltige Anlagefonds emittieren, untersucht werden. Damit ein Fonds als nachhaltig bezeichnet werden kann, muss er mindestens die Ausprägungsstufe 1 in jeder Dimension erfüllen, sowie das Kriterium der Transparenz einhalten.

 

Ökonomische Dimension

Bei der ökonomischen Dimension wird keine detaillierte Beurteilung vorgenommen. Im Bereich der Anlagefonds kann davon ausgegangen werden, dass der ökonomischen Dimension grundsätzlich Rechnung getragen wird. Einerseits ist dies eine Selbstverständlichkeit aufgrund der Definition des Instruments, welches zum Ziel hat, eine ökonomisch rentable Anlage umzusetzen. Andererseits wird durch die gesetzlichen Grundlagen der Schutz des Anlegers gefordert. Dadurch wird sichergestellt, dass dem Anleger ein ökonomisch vertretbares Instrument angeboten wird. In dem Sinne wird im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsbeurteilung keine Einschätzung dieser Dimension vorgenommen.

 

 

[1] vgl. Öko-Institut e.V., Darmstadt: : Umwelt- und Nachhaltigkeitstransparenz für Finanzmärkte. Zw’bericht. Darmstadt 2001, S. 50/53