GesamtBeurteilung


Die hier als massgebend angenommene Definition der Nachhaltigkeit verlangt ein Gleichgewicht in der Berücksichtigung der verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit. Um dieser Anforderung Rechnung zu tragen, muss bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsstufe die Gesamteinstufung berücksichtigt werden, bei der dieses Gleichgewicht als eingehalten beurteilt werden kann. Aus diesem Grund wird jeweils der tiefste Teilerfüllungsgrad (Stufe der am tiefsten beurteilten Dimension) als Gesamteinstufung genommen, da dieser von jeder Dimension erfüllt wird.

  • Nachhaltigkeit 1: Basiskriterien sind erfüllt
    Dabei wird in allen Dimensionen mindestens die Stufe 1 erreicht. Die Gesamtbeurteilung entspricht dabei jeweils der tiefsten Teilbeurteilung.

  • Nachhaltigkeit 2: Zusatzkriterien sind erfüllt
    Dabei wird in allen Dimensionen mindestens die Stufe 2 erreicht. Die Gesamtbeurteilung entspricht dabei jeweils der tiefsten Teilbeurteilung.

  • Nachhaltigkeit 3: Umfassende Kriterienerfüllung
    Dabei wird in allen Dimensionen die Stufe 3 erreicht.

Es wäre durchaus denkbar, die Nachhaltigkeitsklasse um einen Zusatzkommentar zu ergänzen, falls aufgrund der einen Dimension eine eher tiefe Stufe erreicht wird, die andere Dimension aber einen hohen Wert aufweist. Die höhere Bewertung als Gesamtbeurteilung zu nehmen, würde hingegen der Nachhaltigkeitsdefinition widersprechen, da das Gleichgewicht nicht erfüllt wäre.

In diesen gewölbten Dreiecken können die drei Dimensionen (ökologische, ökonomische, soziale) in einzelne Anteile aufgebrochen werden. Dies ermöglicht eine bessere Darstellung der unterschiedlichen Ausprägungen. Wichtig ist auch hier die Umrandung des gesamten Dreiecks durch die Transparenz, welche bei jeder Dimension und jeder Ausprägung eine Rolle spielt.

Die Zuordnung der nachhaltigen Fonds aufgrund der erwähnten Kriterien stellt eine quantitative Messung dar und soll einen Vergleich der Fonds untereinander erlauben. Dabei werden nicht die in einem Fonds ausgewählten Titel untersucht sondern das Vorgehen der Fondsemittenten bei der Titelauswahl. Die Kriterienliste stellt einen Ansatz für die Beurteilung von nachhaltigen Fonds dar, der durchaus verfeinert werden kann.